Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.02.2023- 10 A 6199/20 –
Dieses Gerichtsurteil, das es Amazon erlaubt, die Arbeitsleistung seiner Beschäftigten in einem Logistikzentrum in Winsen technisch zu überwachen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die Datenerhebung und -verarbeitung für die Steuerung der logistischen Prozesse, die Qualifizierung der Beschäftigten und die Bewertung ihrer Leistung erforderlich und angemessen ist. Die Klägerin, die Betreiberin des Logistikzentrums, hatte gegen einen Bescheid der Datenschutzbehörde geklagt, der ihr die ununterbrochene Erhebung von Leistungsdaten untersagt hatte. Das Gericht hat die Interessen der Klägerin höher gewichtet als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten. Es hat dabei unter anderem berücksichtigt, dass die Datenerhebung nicht heimlich erfolgt, keine Verhaltenskontrolle stattfindet, die Privatsphäre nicht betroffen ist und die Überwachung positive Wirkungen für die Beschäftigten haben kann. Das Gericht hat die Berufung zum OVG Lüneburg zugelassen.