Im Zuge der Umstellung auf die Anforderungen der DSGVO, sind in den letzten Jahren viele Verträge und Richtlinien erlassen worden.
Nun mussten im Zuge der Coronakrise viele Unternehmen kurzfristig und unbürokratisch Entscheidungen treffen, wie die Arbeit weitergehen kann.
So sind viele Home-Office Arbeitsplätze entstanden und auch diverse Videokonferenzlösungen und Plattformen für den Datenaustausch in den Alltag integriert worden.
An dieser Stelle ist es wichtig zu prüfen, ob die eingeleiteten Maßnahmen mit bestehenden Verträgen wie: Auftragsdatenverarbeitungsverträgen, Arbeitsverträgen und anderen Vertragswerken zulässig ist.
Ebenso sind durch die schnellen Öffnungen in neue Technologien, wie beispielsweise Videokonferenzlösungen Prozesse integriert worden, für die eine ausreichende Prüfung in Bezug auf Sicherheit und Einhaltung des Datenschutzes noch erfolgen muss.
In vielen Fällen müssen hier noch entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsverträge abgeschlossen werden.
Auch der Bereich der technisch organisatorischen Maßnahmen in den Unternehmen muss neu geprüft werden.
Gerade vor dem Hintergrund, dass eingesetzte Technologien und Arbeitsweisen wie Home-Office auch nach der Krise weitergenutzt werden, erfordert eine Überprüfung der bestehenden technisch organisatorischen Maßnahmen, um einen sicheren Betrieb aufrechtzuerhalten.